Bauantrag und Bauvoranfrage bis 29. Februar 2024

Ab 1. März 2024 bietet das Landratsamt Roth den Digitalen Bauantrag an.

Das Bauamt der Stadt Greding steht für Bauberatungen gerne zur Verfügung. 

Sie erhalten dort auch Auskunft, ob Ihr geplantes Bauvorhaben im Gebiet eines Bebauungsplanes liegt und welche Unterlagen für eine Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag erforderlich sind.
Bei einem geplanten Bauvorhaben, welches in einem Gebiet mit einem qualifizierten Bebauungsplan errichtet werden soll, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass das Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt werden kann. Ein Bauantrag ist in diesem Fall jedoch notwendig.

Fordert der Gesetzgeber für einen Neubau, einen Anbau oder eine Nutzungsänderung an baulichen Anlagen, für eine Werbeanlage, für eine Abgrabung oder Aufschüttung eines Geländes, einen Bauantrag, so sind bestimmte Vorgaben zu beachten. Grundsätzlich gilt hier die Bauvorlagenverordnung, d. h. bei der Stellung eines Bauantrages oder einer Bauvoranfrage sind gewisse Formvorschriften einzuhalten.
Die hierzu notwendigen Formulare können hier von der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr heruntergeladen werden. Das Formular „Bauantrag - Genehmigungsfreistellung – Vorbescheid“ sowie das Formular „Baubeschreibung“ sind in jedem Fall einem Bauantrag oder einer Bauvoranfrage beizulegen. Bei gewerblichen Objekten ist ferner eine Betriebsbeschreibung erforderlich.

Ein amtlicher Lageplan im Maßstab 1 : 1.000 ist zusammen mit der Liste der Eigentümer der Nachbargrundstücke im Original für den Bauantrag bzw. die Bauvoranfrage erforderlich. Der Lageplan darf nicht älter als ein halbes Jahr sein. Der amtliche Lageplan kann gegen Gebühr beim Vermessungsamt in Schwabach bestellt werden. Der Lageplan kann aber auch über diesen Link online bestellt werden.

Dem Bauantrag, nicht der Bauvoranfrage, muss ein statistischer Erhebungsbogen 1-fach beigelegt werden. Hier sind für statistische Zwecke Angaben zum Objekt zu machen. Dieser Erhebungsbogen kann, wenn Sie diesem Link folgen, online erstellt oder das Formular leer ausgedruckt und ausgefüllt werden.

Der vom Bauherrn unterschriebene Bauantrag bzw. die Bauvoranfrage müssen 3-fach in separaten Mappen bei der Stadt Greding abgegeben werden. Von großem Vorteil ist es, wenn die beteiligten Nachbarn auf den Planunterlagen unterschreiben.
Vor Aufnahme der Bauarbeiten ist grundsätzlich eine Baubeginnsanzeige erforderlich, nach Fertigstellung der baulichen Anlage muss die Nutzungsaufnahme angezeigt werden. Auch hierzu finden Sie die erforderlichen Formulare unter dem Link für den Bauantrag/Bauvoranfrage.

Hier finden Sie die benötigten Formulare online:

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Sonntag, 28. Juli 2024