Bauantrag und Bauvoranfrage ab 1. März 2024

Ab dem 1. März bietet das Landratsamt Roth den Digitalen Bauantrag an. Dieser ermöglicht die digitale Einreichung aller gängigen bauaufsichtlichen und abgrabungsrechtlichen Anträgen und Anzeigen. 

Bevor die Bagger rollen, muss eine Baugenehmigung beantragt werden. Vom Bauantrag über die Bau-
beginnsanzeige bis zur Anzeige der Nutzungsaufnahme – bisher war dafür viel Papier notwendig. Das wird am dem 1. März einfacher – dann können die Bauunterlagen auch digital beim Landratsamt eingereicht werden.

Was heißt das konkret?
Alle gängigen Anträge und Anzeigen, die für einen Bauantrag notwendig sind, können ab dann über das BayernPortal des Freistaates Bayern digital eingereicht werden. Die entsprechenden Links finden Sie ab dem 1. März auch auf der Homepage des Landkreises unter www.landratsamt-roth.de/digitaler-bauantrag. Dort gibt es auch jetzt schon viele Informationen und Hinweise rund um das Thema.

Wichtig zu wissen: Auch in Zukunft können die Bauanträge schriftlich eingereicht werden.

Wie funktioniert der digitale Bauantrag?
Für die digitale Einreichung stehen intelligente Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, zur Verfügung. Diese ersetzen (weitgehend) die sonst notwendigen Formulare.

Die Bauvorlagen werden in den Online-Assistenten als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Bei den meisten Bauvorlagen entfallen außerdem die notwendigen Unterschriften. So können gerade großformatige Pläne direkt aus dem CAD-Programm übernommen und eingereicht werden.

Wichtige Änderung der Zuständigkeit
Das digitale Baugenehmigungsverfahren führt zu einer wichtigen Änderung bei der Annahme von Anträgen. Alle Anträge – auch schriftliche - sind ab 1. März 2024 direkt beim Landratsamt Roth, Bauamt, Weinbergweg 1, 91154 Roth, einzureichen und nicht, wie bisher, bei der örtlichen Gemeinde.

Ausgenommen hiervon sind schriftliche Freisteller und isolierte Befreiungen von Bebauungsplänen. Diese sind weiterhin bei der Gemeinde abzugeben.

Gemeindliches Einvernehmen bleibt wichtig 
Die Zustimmung der Gemeinde zu einem Bauvorhaben (sog. „gemeindliches Einvernehmen“) ist auch nach dem 1. März 2024 erforderlich. Die Gemeinden werden umgehend nach Eingang der Bauantragsunterlagen digital beteiligt

Für die Bauherrn und Planer bleiben die Kommunen auch weiterhin ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es gilt die zulässigen örtlichen Möglichkeiten abzustimmen.

Wissenswertes zum Thema 
Weitere Informationen zum Digitalen Bauantrag finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter dem Link www.digitalerbauantrag.bayern.de/

Für Rückfragen zum digitalen Baugenehmigungsverfahren steht Ihnen das Team des Bauamtes gerne telefonisch unter 09171 81-1123 oder -1470 sowie per E-Mail unter bauamt@landratsamt-roth.de zur Verfügung.

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