Breitbanderschließung Stadt Greding

Zeitliche Entwicklung des Breitbandausbaus bis Dezember 2019

Über folgenden Link finden Sie die Darstellung der Entwicklung des Breitbandausbaus in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.

Förderprogramm für den Breitbandausbau - 2. Verfahren

1. Bestandsaufnahme

Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.

Die Stadt Greding hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und vorläufige Erschließungsgebiete festgelegt, in denen Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.

Die Ist-Versorgung und die vorläufigen Erschließungsgebiete sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.

Karte der IST-Versorgung

2. Markterkundung

Markterkundung für einen Breitbandausbau

Die Stadt Greding führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.

Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.

Bekanntmachung zur Markterkundung

3. Ergebnis der Markterkundung

Die Stadt Greding hat im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) ein Markterkundungsverfahren durchgeführt.
Das Ergebnis dieser 2. Markterkundung ist dem nachfolgenden Dokument zu entnehmen.

Ergebnis der Markterkundung

4. Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes

Die Stadt Greding führt ein 2. Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Stadt definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in in Bayern (BbR) durch. 

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt: 

Bekanntmachung Auswahlverfahren Ausbauvertrag Muster für die Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke Hinweise zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke

Die Frist für die Abgabe eines Angebots wurde verlängert bis zum 16.01.2017, 12:00 Uhr.

Das aktuelle Auswahlverfahren wurde abgebrochen.

4.1

Das Auswahlverfahren wurde am 01.06.2017 wieder aufgenommen.

Bekanntmachung Auswahlverfahren Ausbauvertrag Karte Erschließungsgebiete Muster für die Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke Hinweise zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke

Die Frist für die Abgabe eines Angebots wurde verlängert bis zum 25.08.2017, 12:00 Uhr.

5. Ergebnis des Auswahlverfahrens

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Stadt Greding im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).

Im Auswahlverfahren zum Breitbandausbau hat der Stadtrat eine vorläufige Auswahlentscheidung getroffen. 

Die Entscheidung ist im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt:

Bekanntmachung

6. Zuwendungsbescheid für den Breitbandausbau in der Großgemeinde Greding

Die Stadt Greding hat den Zuwendungsbescheid für den Breitbandausbau im Gemeindegebiet erhalten.

Dieser wurde in Rahmen des 150-jährigen Feuerwehrjubiläums am 26.05.2018 von Finanz- und Heimatminister Albert Füracker überreicht.

7. Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Stadt Greding bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) 

Die Stadt Greding bestätigt, dass keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsgrundlagen nach § 3 keine diesbezüglichen Änderungen ergaben. Aufgrund dessen konnte von der Vorlage des Vertrags zwischen der Stadt Greding und der Fa. inexio bei der Bundesnetzagentur abgesehen werden (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Auf das nachfolgende pdf-Dokument wird im Übrigen verwiesen.

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