Urkunden - Ausstellung von Personenstandsurkunden

Das Standesamt Greding ist nur berechtigt, aus den hier geführten Personenstandsbüchern Urkunden auszustellen.

Urkunden erhalten nur Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren oder Abkömmlinge.

Berechtigte Personen, die dem Standesbeamten nicht persönlich bekannt sind, haben sich durch Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.

Soweit die Urkunde nicht persönlich abgeholt werden kann, ist diese schriftlich anzufordern.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an denSachbearbeiter.

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Sonntag, 28. Juli 2024