Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung bzw. Ermäßigung von den Radio- und Fernsehgebühren für folgenden Personenkreis möglich:

  • Sozialgeldempfänger
  • Bezieher von Ausbildungsförderung
  • gesundheitliche Einschränkungen


Anträge für die Befreiung bzw. Ermäßigung der Rundfunkbeiträge erhalten Sie im Zimmer B01.

Ihr Rundfunk­beitrag – Online-Service schnell und sicher

Zuständige Mitarbeiter

Partner

Logo Naturpark AltmühltalLogo Altmühl-JuraLogo ServiceQualität DeutschlandLogo DQS Holding GmbH

Altmühl-Jura Halbmarathon

Sonntag, 28. Juli 2024