Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung bzw. Ermäßigung von den Radio- und Fernsehgebühren für folgenden Personenkreis möglich:

  • Sozialgeldempfänger
  • Bezieher von Ausbildungsförderung
  • gesundheitliche Einschränkungen


Anträge für die Befreiung bzw. Ermäßigung der Rundfunkbeiträge erhalten Sie im Zimmer B01.

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