Kirchenaustrittserklärung

Nach dem Kirchensteuergesetz bedarf der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft,die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, zur öffentlich-rechtlichen Wirkung, der mündlichen Erklärungbei dem Standesamt des Wohnsitzes.
Der Austritt darf nicht unter einer Bedingung oder einem Vorbehalt erklärt werden.

Vorzulegende Dokumente: 

- gültiger Personalausweis oder Reisepass

- bei verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Personen wird zusätzlich die beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister oder eine Heiratsurkunde benötigt

- nach Möglichkeit ist auch das Taufdatum, der Taufort und die Taufpfarrei anzugeben

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter.


Kosten:

Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung: 25,00 EUR
Bestätigung der Austrittserklärung : 10,00 EUR

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