Nach dem Kirchensteuergesetz bedarf der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft,die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, zur öffentlich-rechtlichen Wirkung, der mündlichen Erklärungbei dem Standesamt des Wohnsitzes.
Der Austritt darf nicht unter einer Bedingung oder einem Vorbehalt erklärt werden.
Vorzulegende Dokumente:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Personen wird zusätzlich die beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister oder eine Heiratsurkunde benötigt
- nach Möglichkeit ist auch das Taufdatum, der Taufort und die Taufpfarrei anzugeben
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter.
Kosten:
Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung: 25,00 EUR
Bestätigung der Austrittserklärung : 10,00 EUR