Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

Die Sozialhilfe umfasst Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen.

Hilfe zum Lebensunterhalt ist dem zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen kann.

Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst z. B.

- Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage
- vorbeugende Gesundheitshilfe
- Krankenhilfe
- Hilfe für werdende Mütter
- Eingliederungshilfe für Behinderte
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Wir halten die entsprechenden Anträge bereit. Sie sind von Ihnen auszufüllen und mit den erforderlichen Unterlagen wieder bei der Stadt Greding abzugeben. Nach erfolgter Bestätigung wird der Antrag zur Entscheidung an das

Landratsamt Roth
Seniorenamt und Soziales
Weinbergweg 1
91154 Roth


weitergeleitet.

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Sonntag, 28. Juli 2024