Seit 01.06.2004 müssen Wohnungen mit Hauptwohnsitz nicht mehr abgemeldet werden, wenn eine neue Wohnung bezogen wird. Einer Abmeldepflicht bedarf es lediglich bei Nebenwohnungen.
Hier kommen Sie direkt zum Bürgerbüro online (Abmeldung einer Nebenwohnung).
Für nähere Auskünfte stehen die Sachbearbeiterinnen gerne zur Verfügung.