Übermittlungssperre

Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr und Ehejubiläen werden in der Zeitung veröffentlicht.

Siehe Bundesmeldegesetz ab 1.11.2015


Ist dies nicht gewünscht, ist eine Meldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich.

Hier kommen Sie direkt zum Bürgerbüro online (Beantragung von Übermittlungssperren).

Für nähere Auskünfte stehen die Sachbearbeiterinnen gerne zur Verfügung. 

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