Kirchenaustrittserklärung

Nach dem Kirchensteuergesetz bedarf der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft,die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, zur öffentlich-rechtlichen Wirkung, der mündlichen Erklärungbei dem Standesamt des Wohnsitzes.
Der Austritt darf nicht unter einer Bedingung oder einem Vorbehalt erklärt werden.

Vorzulegende Dokumente: 

- gültiger Personalausweis oder Reisepass

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter.

Kosten:

Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung: 25,00 EUR
Bestätigung der Austrittserklärung : 10,00 EUR

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Sonntag, 28. Juli 2024