Gewerbe- und Gaststättenrecht

Im Vollzug des Gewerbe- und Gaststättenrechts obliegen der Stadtverwaltung zahlreiche Aufgaben, beispielsweise die An- und Abmeldung von gewerblichen Tätigkeiten, die Ummeldung von Gewerbebetrieben oder die Erteilung entsprechender Auskünfte und Bescheinigungen.

Anträge zum Betrieb von Gaststätten sind über die Stadtverwaltung an das zuständige Landratsamt zu stellen.

Die Erteilung durch eine Gestattung zum vorübergehenden Betrieb einer Gaststätte erfolgt durch die jeweilige Gemeinde, welche auch für den Vollzug der Sperrzeitverkürzung zuständig ist.

Entsprechende Anträge oder Anlagen sind an die Hauptverwaltung der Stadt Greding zu richten.

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Sonntag, 28. Juli 2024