Beurkundung von Geburten

Das Standesamt Greding darf nur Geburten von Kindern beurkunden, die im eigenen Standesamtsbezirk (Gebiet der Stadt Greding) geboren wurden.

Geburten in Roth, Eichstätt, Kösching, Ingolstadt oder an anderen Orten sind beim dortigen Standesamt anzuzeigen und dort zu beurkunden. Die jeweilige Klinikverwaltung wird Ihnen Auskunft erteilen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter.

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