Beglaubigungen

Zur Beglaubigung von Zeugnissen, Arbeitsbestätigungen und anderen Schriftstücken ist stets das Original vorzulegen.

Soweit in bestimmten Fällen eine Unterschrift zu beglaubigen ist, hat die Unterschrift hier zu erfolgen. Personen, welche nicht persönlich bekannt sind, haben sich durch Personalausweis oder Reisepass zu legitimieren.

Die Gebühr beträgt 5,00 € pro Beglaubigung!


Für Rückfragen stehen die Sachbearbeiterinnen gerne zur Verfügung.

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Sonntag, 28. Juli 2024